KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026
KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Wann Sie KI-Inhalte kennzeichnen müssen – und wann nicht
Künstliche Intelligenz ist längst im Unternehmensalltag angekommen. Texte, Bilder, Produktbeschreibungen oder sogar ganze Marketingkampagnen entstehen heute mit Unterstützung von ChatGPT, Claude oder anderen KI-Systemen. Gleichzeitig taucht immer häufiger die Frage auf:
Muss ich Inhalte kennzeichnen, die mit KI erstellt wurden?
Die kurze Antwort lautet: Nicht grundsätzlich. Allerdings gibt es einige wichtige Ausnahmen und gesetzliche Vorgaben, die Unternehmen kennen sollten.
Wann besteht eine Kennzeichnungspflicht?
Eine Kennzeichnung kann erforderlich sein, wenn Nutzer erkennen müssen, dass sie mit einer KI interagieren oder wenn besonders realistische KI-Inhalte veröffentlicht werden. Dies trifft z. B. zu auf:
- Nachrichten
- politische Inhalte
- gesellschaftlich relevante Themen
- meinungsgebende Texte
- Deepfakes
- Produktabbildungen, die nicht auf echten Materialien basieren
- fiktive, durch KI erzeugte Interviews
Muss ich KI-generierte Texte kennzeichnen?
Viele glauben, dass jeder mit KI erstellte Text automatisch gekennzeichnet werden muss. Das stimmt so nicht. Wenn Sie beispielsweise:
- Produktbeschreibungen mit ChatGPT erstellen
- einen Blogbeitrag mit KI schreiben
- eine E-Mail von einer KI formulieren lassen
- Social-Media-Beiträge mit KI vorbereiten
- eine Rechtschreibkorrektur durch KI nutzen
- KI zur Übersetzung einsetzen
- selbst den wesentlichen kreativen Beitrag leisten
besteht in den meisten Fällen keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist nicht, wie ein Inhalt entstanden ist, sondern wofür er verwendet wird und welche Auswirkungen er hat. Werden KI-Inhalte veröffentlicht, die den Eindruck erwecken könnten, sie seien echte journalistische Berichte oder authentische Aussagen einer Person, können zusätzliche Transparenzpflichten gelten.
Vorsicht bei KI-Bildern und -Videos
Etwas sensibler wird es bei Bildern und Videos. Sie müssen Bilder und Videos kennzeichnen, wenn diese wesentlich durch KI bearbeitet oder vollständig erstellt wurden und somit täuschend echt wirken (Deepfakes). Beispielsweise besteht eine Kennzeichnungspflicht bei Bildern, wenn:
- Produktaufnahmen nicht auf echten Fotos basieren.
- echt wirkende Aufnahmen in der Realität nicht existieren.
- ein Ergebnis vermittelt wird, das nicht real ist.
Wenn Sie KI zur Erstellung von Illustrationen oder zur Retusche von unwesentlichen Elementen verwenden, benötigen Sie keine KI-Kennzeichnung. Werden Bilder, Videos oder Audiodateien mit KI erstellt, die echte Personen oder Tatsachen täuschend echt darstellen, müssen diese entsprechend gekennzeichnet werden. Das soll verhindern, dass Nutzer manipuliert oder bewusst getäuscht werden.
KI-Chatbots und KI-Kommunikation
Wenn Kunden mit einem KI-Assistenten kommunizieren und dies nicht offensichtlich ist, müssen sie darüber informiert werden. Gleiches gilt übrigens für E-Mails oder andere Nachrichten, die automatisch durch eine KI generiert werden. Ein kurzer Hinweis wie
„Sie chatten mit einem KI-Assistenten.“
ist in der Regel ausreichend. Keine Kennzeichnung benötigen Sie im Regelfall, wenn eine E-Mail unter Zuhilfenahme einer KI erstellt wird oder im Hintergrund einer Kommunikation KI unterstützend eingesetzt wird.
Was bedeutet das für Online-Shops?
Für klassische Shopbetreiber ist die gute Nachricht: Die meisten alltäglichen Anwendungen benötigen keine Kennzeichnung. Dazu gehören unter anderem:
- Produktbeschreibungen
- Kategorietexte
- SEO-Texte
- Blogartikel
- Meta-Titel
- Meta-Descriptions
- FAQ-Texte
- Newsletter
- Werbetexte
Selbst wenn diese vollständig mit KI erstellt wurden, besteht dafür normalerweise keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Natürlich gilt weiterhin:
- Die Inhalte müssen wahrheitsgemäß sein.
- Sie müssen rechtskonform sein.
- Sie dürfen keine Urheberrechte verletzen.
Tipp: Möchten Sie ganz sicher gehen, dass Sie die Kennzeichnungspflicht nicht verletzen, können Sie einen Transparenzhinweis wie beispielsweise „Mit KI-Support erstellt“ am Ende von Produkten oder Texten integrieren.
Wie müssen KI-Inhalte gekennzeichnet sein?
Die Europäische Union hat Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vorgesehen. EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten Es reicht aber auch ein Hinweis mit einer der folgenden Formulierungen am Ende eines Textes oder in der Bildbeschreibung:
- Mit KI erstellt
- Mit KI-Support erstellt
- KI-generiertes Bild
- KI-generierter Text
Fazit
Die gute Nachricht für Unternehmen lautet: Nicht jeder KI-generierte Inhalt muss gekennzeichnet werden. Für Online-Shops und die meisten Marketingmaßnahmen besteht in der Regel keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Texte oder Bilder, die mit KI erstellt wurden. Wichtig wird eine Kennzeichnung vor allem dort, wo Menschen erkennen müssen, dass sie mit einer KI kommunizieren, oder wo täuschend echte KI-Inhalte wie Deepfakes eingesetzt werden. Unabhängig davon bleibt die Verantwortung immer beim Unternehmen: KI kann die Arbeit erheblich beschleunigen, ersetzt aber nicht die sorgfältige Prüfung der veröffentlichten Inhalte. Wer KI sinnvoll einsetzt und ihre Ergebnisse kritisch überprüft, profitiert von den Vorteilen der Technologie – ohne unnötige rechtliche Risiken einzugehen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der enthaltenen Informationen. Für eine rechtssichere Beurteilung Ihres individuellen Falls empfehlen wir, eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Eine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
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