Neue Informationspflicht zu Kundenbewertungen

Neue Informationspflicht zu Kundenbewertungen

Die Zeiten, in denen einfach so Kundenbewertungen in den Onlineshop eingebunden werden konnten, sind leider vorbei. Denn seit dem 28. Mai 2022 gilt für alle Onlineshops die Informationspflicht zur Echtheitsverifizierung von Kundenbewertungen.

 

Die größten und wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:

Es muss offengelegt werden, dass die Kundenbewertungen verifiziert sind und die Kunden das Produkt erworben haben.

Das Verfahren zur Prüfung der Echtheit von Kundenbewertungen muss beschrieben werden.

Die neue Informationspflicht über die Echtheit von Kundenbewertungen gilt nur dort, wo einzelne, individuell verfasste Kundenrezensionen dargestellt werden. Eine einfache Sterne-Bewertung mit Anzeige einer Durchschnittswertung ist davon nicht betroffen.

Die neue Informationspflicht für Kundenbewertungen sagt nicht, dass nur noch verifizierte Kundenbewertungen veröffentlich werden dürfen. Werden Kundenbewertungen nicht verifiziert, so muss ein entsprechender Hinweis auf die fehlende Prüfung angebracht werden.

 

Was kann passieren, wenn die Regelung nicht umgesetzt wird?

Sollte die Informationspflicht für Kundenbewertungen nicht im Onlineshop oder der Onlinepräsenz vorhanden sein, besteht die Möglichkeit von Unterlassungsklagen und dass klageberechtigte Verbände den Onlineshop abmahnen und eventuell Schadensersatz geltend machen.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Änderung? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie unverbindlich rund um das Thema Kundenbewertungen und Onlineshops mit Shopware 6.

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