Kündigungsbutton: Onlineverträge müssen online kündbar sein

Kündigungsbutton: Onlineverträge müssen online kündbar sein

Die Zeiten, in denen Kunden Abos in nur wenigen Klicks abgeschlossen haben und eine Kündigung aufwendig gewesen ist, sind vorbei. Denn seit dem 1. Juli 2022 gilt für alle Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen im Abo anbieten, die Pflicht zum Online-Kündigungsbutton. Daraus ergibt sich ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes neues Online-Kündigungsverfahren.

 

Die größten und wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Ein "Kündigungsbutton" ist verpflichtend. 
  • Es sind alle Online-Verträge betroffen, bei denen Unternehmen regelmäßig im Rahmen eines Abos liefern. 
  • Jederzeit, unmittelbar, leicht und freizugänglich muss der Kündigungsbutton erreichbar sein. 
  • Die Regelung gilt sowohl für bereits bestehende und neue Verträge.
  • Per Telefon oder Post sind Kündigungen weiterhin möglich. 

Der "Kündigungsbutton" muss es Kunden schnell und unkompliziert über die Onlineplattform ermöglichen zu kündigen. Der Kündigungsbutton muss zudem frei zugänglich sein und darf sich nicht hinter einem Login befinden. Des Weiteren müssen Verträge, die auch online geschlossen werden können, aber vor Ort geschlossen wurden, auch online kündbar sein.

Für Verträge mit strengen Formvorschriften, also Verträge für die laut Gesetz eine strengere Form als die Textform vorgeschrieben ist, und Verträge in Bezug auf Finanzdienstleistungen gilt der Kündigungsbutton nicht.

 

So könnte der Kündigungsbutton aussehen:

  1. Kündigungsbutton: Eine deutliche Schaltfläche "Verträge kündigen", welche ohne Login erreichbar ist.
  2. Kündigungsformular: Der Kunde kann alle Daten zur Kündigung eingeben. 
  3. Bestätigungsfläche: Der Kunde versendet seine Kündigung über eine Schaltfläche "Jetzt kündigen".
  4. Bestätigungsmail: Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung der Kündigung.

 

Was kann passieren, wenn die Regelung nicht umgesetzt wird?

 

Klageberechtigte Verbände den Onlineshop abmahnen und eventuell Schadensersatz geltend machen. Sollte der Kündigungsbutton nicht im Onlineshop oder der Onlinepräsenz vorhanden sein, besteht die Möglichkeit, dass Kunden die fristlose Kündigung aussprechen. 

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung des Kündigungsbuttons? Oder benötigen individuelle Beratung? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie unverbindlich rund um das Thema Kündigungsbutton und Onlineshops mit Shopware 6.

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