GARAN-Label & Gewährleistungslabel in Shopware einrichten
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten für Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen. Das Gewährleistungslabel informiert über gesetzliche Mängelrechte. Das GARAN-Label, auch Garantielabel genannt, kennzeichnet bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien des Herstellers. Es handelt sich somit um zwei getrennt voneinander zu betrachtende Labels.
Der Unterschied: Die gesetzliche Gewährleistung besteht gegenüber dem Verkäufer. Eine Herstellergarantie ist eine zusätzliche Zusage des Herstellers. Die neuen Kennzeichnungen machen diese Unterscheidung sichtbar; sie schaffen keine neuen Gewährleistungsrechte.
Für Shopware-Händler bedeutet das: Shopversion prüfen, Gewährleistungshinweis aktivieren und bei betroffenen Produkten die Garantiedaten pflegen. Dieser Beitrag erklärt, welche Kennzeichnung Sie benötigen und wie Sie die Einrichtung angehen.
Voraussetzung: Shopware 6.7.14 oder neuer
Für die hier beschriebene Einrichtung im Versionszweig 6.7 benötigen Sie mindestens Shopware 6.7.14. Diese Version bringt native Funktionen für beide Kennzeichnungen mit. Für die Grundfunktionen ist damit keine zusätzliche Erweiterung erforderlich.
Shopware hat außerdem eine Bereitstellung für den Versionszweig 6.6 angekündigt.
Wir von Bergisch eCommerce begleiten Sie beim Shopware-Update und der Einrichtung der Labels. Mit unseren Wartungs- und Betreuungsdienstleistungen zu monatlich kalkulierbaren Kosten unterstützen wir Sie dabei, Ihren Shop aktuell zu halten und neue Anforderungen technisch umzusetzen.
Gewährleistungslabel
Wer benötigt ein Gewährleistungslabel?
Das Gewährleistungslabel betrifft grundsätzlich Händler, die körperliche Waren an Verbraucher verkaufen – sowohl im Onlineshop als auch im stationären Handel.
Der Hinweis muss vor Vertragsschluss deutlich zugänglich sein. Eine eigene Kennzeichnung jedes einzelnen Produkts ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.
Welche Waren sind betroffen?
Erfasst sind bewegliche körperliche Waren, beispielsweise Kleidung, Möbel, Elektronik und Haushaltsgeräte. Dazu gehören auch Waren mit digitalen Elementen wie Smartphones oder vernetzte Geräte.
Die Informationspflicht gilt grundsätzlich ebenfalls für gebrauchte Waren. Eine zulässige Verkürzung der Gewährleistungsfrist beseitigt die Hinweispflicht nicht.
Wer benötigt kein Gewährleistungslabel?
Reine B2B-Händler, die ausschließlich an Unternehmen verkaufen, fallen nicht unter diese Verbraucherinformationen. Für rein digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen ist das neue Warenlabel ebenfalls nicht vorgesehen; bestehende Informationspflichten bleiben bestehen.
Daneben gibt es eng begrenzte gesetzliche Ausnahmen, etwa für bestimmte regelmäßige Lieferfahrten mit Waren des täglichen Bedarfs. Lebensmittel sind im Onlinehandel nicht pauschal ausgenommen. Die Ausnahme für sofort erfüllte Alltagsgeschäfte im stationären Handel lässt sich nicht allgemein auf Onlineshops übertragen.
Wie aktiviere ich das Gewährleistungslabel in Shopware?

Im Checkout ergänzt Shopware bei der AGB-Checkbox einen Link, über den sich der vollständige Hinweis öffnet.
So aktivieren Sie diesen:
- Öffnen Sie die Shopware-Administration.
- Wechseln Sie zu Einstellungen → Warenkorb-Einstellungen → Checkout.
- Aktivieren Sie die Anzeige des gesetzlichen Gewährleistungshinweises.
- Prüfen Sie die Einstellung für Ihre einzelnen Verkaufskanäle und speichern Sie die Änderung.
Shopware stellt den Hinweis in den 24 EU-Amtssprachen bereit und orientiert sich an der Storefront-Sprache. Für andere Sprachen dient Englisch als Rückfallebene.
Unser Praxistipp: Durchlaufen Sie anschließend eine Testbestellung auf dem Smartphone und am Desktop. Prüfen Sie dabei jeden relevanten Verkaufskanal und jede angebotene Sprache.
GARAN-Label: bestimmte Herstellergarantien kennzeichnen
Wer benötigt ein GARAN-Label?
Als Händler benötigen Sie das GARAN-Label für betroffene B2C-Produkte, wenn der Hersteller Ihnen die entsprechenden Informationen bereitstellt und seine Haltbarkeitsgarantie alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- Sie gilt länger als zwei Jahre.
- Sie ist für Verbraucher ohne zusätzliche Kosten erhältlich.
- Sie deckt die gesamte Ware ab.
Die Garantie wird freiwillig angeboten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist die Kennzeichnung für den Händler jedoch verpflichtend.
Welche Waren sind betroffen?
Entscheidend ist die konkrete Herstellerzusage, nicht allein die Produktkategorie. Das GARAN-Label kann beispielsweise für ein Haushaltsgerät, ein Werkzeug oder ein Möbelstück relevant werden.
Beispiel: Für eine Küchenmaschine besteht eine kostenlose Herstellergarantie von fünf Jahren auf das gesamte Gerät. Liegen Ihnen die entsprechenden Herstellerinformationen vor und handelt es sich um eine qualifizierende Haltbarkeitsgarantie, ist das GARAN-Label erforderlich.
Eine zehnjährige Garantie ausschließlich auf den Motor erfüllt die Voraussetzung „gesamte Ware“ dagegen nicht.
Wer benötigt kein GARAN-Label?
Das GARAN-Label ist insbesondere nicht vorgesehen, wenn:
- keine entsprechende Herstellergarantie besteht,
- die Garantie höchstens zwei Jahre dauert,
- Kunden eine Garantieverlängerung zusätzlich bezahlen müssen,
- die Garantie nur einzelne Bauteile abdeckt.
Eine Garantie auf einzelne Komponenten darf nicht durch das GARAN-Label als Garantie für das vollständige Produkt dargestellt werden. Andere Informationspflichten zu einer angebotenen Garantie können trotzdem bestehen.
Wie aktiviere ich das GARAN-Label in Shopware?

Das GARAN-Label erscheint auf der Produktdetailseite, im Warenkorb, auf der Bestellbestätigungsseite und in der Bestell-E-Mail.
So gehen Sie vor:
- Öffnen Sie das betreffende Produkt in der Administration.
- Hinterlegen beziehungsweise prüfen Sie Hersteller und Herstellerproduktnummer.
- Öffnen Sie den Bereich Garantie (GARAN-Label).
- Wählen Sie die Herstellergarantiedauer in Monaten.
- Aktivieren Sie Label in der Storefront anzeigen und speichern Sie.
Shopware benötigt die aktivierte Anzeige, eine gültige Garantiedauer, einen Hersteller und eine Herstellerproduktnummer. Die Garantiefelder unterstützen die Variantenvererbung.
Prüfen Sie anschließend ein betroffenes Produkt einschließlich seiner Varianten im vollständigen Bestellablauf. Vergleichen Sie Hersteller, Modellkennung und Garantiedauer mit den tatsächlichen Garantieunterlagen.
Was tun, wenn Gewährleistungslabel oder GARAN-Label nicht verfügbar sind?
Die Einstellung fehlt in der Administration
Prüfen Sie zunächst Ihre Shopware-Version. Bei einer älteren Installation ist ein Update auf eine Version mit den benötigten Funktionen der erste Ansatz.
Ich habe eine ältere Shopware-Version
Das GARAN-Label erscheint bei einem Produkt nicht
Gehen Sie die Einrichtung am betroffenen Produkt erneut durch. Prüfen Sie besonders die Garantiedaten und abweichende Einstellungen einzelner Varianten. Ergänzen Sie dabei ausschließlich Angaben, die durch die Herstellerunterlagen belegt sind.
Ein sinnvoller Vergleichstest: Legen Sie in einer Testumgebung ein vollständig gepflegtes Beispielprodukt an. So lässt sich eingrenzen, ob die Ursache in den Produktdaten oder in der Darstellung liegt.
Die Labels fehlen trotz aktivierter Einstellungen
Lassen Sie Ihr Theme, angepasste Produktseiten und den Checkout prüfen. Testen Sie Änderungen zunächst in einer Testumgebung. Bei einer individuell entwickelten Storefront sollte gezielt geprüft werden, ob die neuen Informationen dort eingebunden wurden.
Kontrollieren Sie außerdem die tatsächlich versendete Bestell-E-Mail. Eine korrekte Anzeige im Browser bestätigt noch nicht, dass Kunden die erforderlichen Informationen auch mit ihrer Bestellung erhalten.
Die Kennzeichnung fehlt in der Bestellbestätigung
Nach Darstellung der IHK müssen die Kennzeichnungen auch auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden, beispielsweise als PDF mit der Bestellbestätigung. Lassen Sie deshalb prüfen, ob Ihre E-Mail-Vorlage und gegebenenfalls Anhänge diese Anforderungen erfüllen. Ich benötige Unterstützung
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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der enthaltenen Informationen. Für eine rechtssichere Beurteilung Ihres individuellen Falls empfehlen wir, eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Eine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
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